Richtlinienverfahren Analytische Psychotherapie
Die Ergänzungsqualifikation zum Erwerb des Fachkundenachweises Psychoanalyse zur KV-Abrechnungsgehmigung im Richtlinienverfahren Analytische Psychotherapie richtet sich an approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die innerhalb der Gesundheitssysteme der gesetzlichen oder privaten Karankenkassen psychoanalytische Behandlungsformen durchführen und abrechnen möchten.
Vorausetzung für den Erwerb des Fachkundenachweises Psychoanalyse im Rahmen der Ergänzungsqualifikation ist die Approbation als:
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn oder
- Psychologische/r PsychotherapeutIn
in folgenden Richtlinienverfahren:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie
An den Seminaren, die im Rahmen des offenen Jahresprogrammes an der kbap angeboten werden, können auch KandidatInnen, die sich in höheren Semestern ihrer Ausbildung an der kbap befinden, teilnehmen.