Richtlinienverfahren
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien (TP)
Die Ergänzungsqualifikation zum Erwerb des Fachkundenachweises Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zur KV-Abrechnungsgehmigung im Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie richtet sich an approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die innerhalb der Gesundheitssysteme der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen tiefenpsychologisch fundierte Behandlungsformen durchführen und abrechnen möchten.
Vorausetzung für den Erwerb des Fachkundenachweises Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Rahmen der Ergänzungsqualifikation ist die Approbation als:
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn oder
- Psychologische/r PsychotherapeutIn
in folgenden Richtlinienverfahren:
- Analytische Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie
An den Seminaren, die im Rahmen des offenen Jahresprogrammes an der kbap angeboten werden, können auch KandidatInnen, die sich in höheren Semestern ihrer Ausbildung an der kbap befinden, teilnehmen.