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Psych. Psychotherapeutin (AP)

Die Analytische Psychotherapie ist eine der von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Psychotherapieverfahren. Sie basiert auf der Psychoanalyse in der Nachfolge Sigmund Freuds und deren Weiterentwicklungen, vor allem durch Alfred Adler und Carl Gustav Jung. Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie. Erforderlich ist das Eingehen einer intensiven Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehung zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn. Das heißt, dass in der therapeutischen Beziehung Konstellationen wieder auftauchen können, die auch in frühkindlichen Beziehungen eine Rolle gespielt haben. Diese früh verinnerlichten, meist unbewussten Konstellationen zu erfassen und vor dem Hintergrund heutiger Bedürfnisse des Patienten zu deuten und ins Bewusstsein zu heben, sind  Zielsetzungen einer analytischen Psychotherapie. Das Zulassen einer  Regression in diese frühkindlichen Beziehungsmuster und die anschließende Progression in einer „neuen“  (der therapeutischen) Beziehung werden als wichtiges Heilungskriterium  verstanden. Ursprünglich erfolgte die Behandlung im Liegen, heute gibt es vielfach modifizierte psychoanalytische Behandlungsformen, die auch im Sitzen durchgeführt werden. Die besonders intensive Auseinandersetzung mit der Kindheit  und Jugend ist in jedem Fall ein Charakteristikum dieses Verfahrens: Die Zeit als gelebte Zeit, die bestimmte Prägungen, aber auch seelische Verletzungen mit sich gebracht hat, wird als wichtiger Faktor für die Genese und auch für die Behandlung einer psychischen Erkrankung anerkannt. Die Analytische Psychotherapie kann im Einzelsetting und in der Gruppe durchgeführt werden. Die Krankenkassen erstatten von 80 über 160 bis zu 240 Stunden (max. 300 Std.).Patienten kommen meist häufiger zu ihrem Psychotherapeuten als bei der Anwendung anderer Verfahren: Gerade für Patienten mit starken Persönlichkeitsstörungen und wenig eigener Strukturierungsfähigkeit gelten 2-3mal pro Woche als hilfreiche Begleitung, wie inzwischen auch zahlreiche Studien (LINK zu Leichsenring) belegt haben. Als Gruppentherapie können im analytischen Verfahren  80-120 (max. 150 Std.) von den KK genehmigt werden.
 

Die praxisnahe theoretische Ausbildung kann in die folgenden vier Bereiche unterteilt werden:

  • (A) Grundkenntnisse 200 Stunden
  • (B) Vertiefte Ausbildung 400 Stunden
  • (C) Wahlpflichtbereich: psychoanalytische Praxeologie
  • (D) Tutorien mit Mentoraten

In A und B werden Grundkenntnisse in den anerkannten wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren und vertiefte Kenntnisse in psychoanalytisch fundierter Psychotherapie in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen vermittelt. Die Veranstaltungen finden in 6-11 Wochenendblöcken pro Jahr von 20 (FR-SA) oder auch 30 (FR-SO) Unterrichtseinheiten statt.
In C werden Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Programm der kbap belegt, die psychoanalytische Weiterbildungsinhalte umfassen.

  • Traumlehre (20 UE)
  • Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie (20 UE)
  • 20 Stunden aus dem psychoanalytisch / tiefenpsychologischen Programm an der KBAP im Modulsystem (WE und wiss. Fachtage).

In den Tutorien (D), bei denen sich 3-6 AusbildungsteilnehmerInnen für die Zeit der Ausbildung in Kleingruppen zusammenfinden, werden im 1.-3. Semester teils vorgegebene, teils selbst zu vertiefende Themen aus den Seminaren und Vorlesungen, ab dem 4. Semester nach eigener Schwerpunktsetzung zunehmend ausgewählte spezielle Ausbildungsinhalte selbständig im Team erarbeitet und unter der fachkundigen Anleitung von DozentInnen des KBAP in Mentoraten vertieft. Dabei stehen praktische psychotherapeutische Basiskompetenzen, nach verfahrensspezifischem Schwerpunkt differenziert, im Vordergrund: u.a. Passung, Empathie, Bedeutung von Verbalisierung, Deutung, Konfrontation und Durcharbeitung; Der Übertragungs-/Gegenübertragungsdialog, Kontakterhaltung, Abstinenz und Neutralität, Körpererleben, Phantasie, Imagination und Handlungsdialog; Wahrnehmung von und Umgang mit Spannungskonturen, Erregungskontrolle, Impulssteuerung, Aufmerksamkeitsfokussierung, Abwehrmechanismen, Systemregulation.
Bei der Auswahl der Fachtage zum Mentorat sollten KandidatInnen in höheren Semestern darauf achten, dass sie Veranstaltungen belegen, die sowohl für T als auch für Psa qualifizieren.

Die AusbildungsteilnehmerInnen führen nach der Zwischenprüfung im Rahmen der Institutsambulanz eigene Patientenbehandlungen unter Supervision durch, dokumentieren den Behandlungsverlauf und erstellen 6 ausführliche Fallberichte, die eine Basis für die Abschlussprüfung bilden. 

Behandlungen: 960 Stunden

Vor- u. Nachbereitung: 480 Stunden

Einzelsupervision: 120 Stunden

Gruppensupervision: 120 Stunden

Die Ausbildungsteilnehmer erwerben praktische Erfahrungen in der psychoanalytisch fundierten Behandlung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht in den mit uns kooperierenden Kliniken und anderen Einrichtungen.

  • 1.200 Stunden in einer psychiatrisch klinischen Einrichtung
    (Dauer: mindestens 12 Monate).
  • 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer psychotherapeutischen Praxis
    (Dauer: mindestens 6 Monate).

In Einzel- und Gruppenselbsterfahrung werden die persönlichen Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und weiterentwickelt und das persönliche Wachstum gefördert.
Die Einzelselbsterfahrung umfasst dabei 260 Stunden.
Die Gruppenselbsterfahrung findet in laufenden Gruppen und/oder fraktioniert in Wochenendblöcken statt und umfasst 100 Stunden.

Die Selbsterfahrungsgruppe kann gewählt werden aus folgenden Vertiefungsgebieten:

  • Klassisch-tiefenpsychologische Gruppe
  • Kunsttherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
  • Körpertherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
  • systemisch-tiefenpsychologische Gruppe.
  • Musik/ Theater- tiefenpsychologiche Gruppe

In diesem Bereich der Ausbildung kann an der kbap nach eigener Schwerpunktsetzung eine entweder bereits erworbene Kompetenzen vertiefende Selbsterfahrung gewählt werden oder aber eine Auswahl getroffen werden, die neue methodische Varianten der Standardmethodik „am eigenen Leib“ erfahrbar macht.


Die Ausbildung endet berufsbegleitend nach 5 Jahren, bzw. in Vollzeit nach 3 Jahren, mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthält. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist möglich, eine Verkürzung im Normalfall nicht. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die KandidatInnen der kbap mit den Vertragsunterlagen automatisch erhalten.

Die Kosten für die Ausbildung an der kbap belaufen sich auf 21.050,- €. Die Gebühren werden nach Vertragsabschluss monatlich fällig. Darin enthalten sind die Kosten für Theorieseminare, Gruppensupervision und Selbsterfahrung in der Gruppe.
Die Kosten für die Einzelsupervision im Umfang von 50 Stunden (Richtwert 80,- €  bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren)  und die Einzelselbsterfahrung im Umfang von 260 Stunden (Richtwert 80,- € bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) werden separat mit den Einzel-SelbsterfahrungsleiterInnen bzw. EinzelsupervisorInnen abgerechnet.
Einmalig wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr in Höhe von 900,-€ in Rechnung gestellt.
 

Refinanzierung

Den Kosten stehen Einnahmen aus der praktischen Ausbildung in der Ambulanz im Umfang von 1350 Stunden gegenüber. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hier mit Einnahmen in Höhe von ungefähr 50,00€ pro Therapiestunde zu rechnen. Je nachdem, wie die Krankenkassen die Therapiestunden weiterhin vergüten, können hier auch weniger oder mehr Einnahmen vorliegen. Zur Zeit ergäben sich so Einnahmen in Höhe von bis zu 67.500 € (1350 Stunden praktische Ausbildung). Eine entsprechende Anpassung bei Abzügen durch die KV oder sich erhöhende Verwaltungsgebühren müssen vorbehalten bleiben.

Finanzelle Förderungsmöglichkeiten

Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die 3-jährige Ausbildung

•Alter unter 45 Lj.
•Eltern- und Vermögensabhängige Förderung
•Darlehen (Zinssatz zu 4%)
•Auszahlung wie "Schüler-Bafög" (max. 348,00 Euro monatlich)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bafoeg.bmbf.de

 

"Bildungskredit" der Bundesregierung für die Aufnahme eines Vollzeitstudiums

•Einkommen unabhängige Bewilligung möglich, bis zu 7200,00 Euro
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bildungskredit.de

 

Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.apobank.de

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum/r Psychologischen PsychotherapeutIn können Diplom-PsychologInnen/ Master in Psychologie im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden. Vorteilhaft sind Erfahrungen im klinisch-psychiatrischen Bereich, diese können allerdings auch im Verlauf der Ausbildung erworben werden.

Persönliche Eignung

Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:

  • Physische und psychische Belastbarkeit;
  • Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
  • Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
  • Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.

 

Zulassungsbedingungen für Bachelor und Master

Hinweise zur Zugangsqualifikationzur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).

Mit Bezug auf die Ausarbeitungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie/ unith e.V. (http://www.unith.de) wurden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen Handhabung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung zusammengestellt. Die letzte Überarbeitung erfolgte am 03. September 2012.

Regularien LPA

Die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen durch das LPA sind in der „anabin“ Datenbank der ZAB unter dem nachfolgenden Link einzusehen: 

http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischer-hochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html

Die Anerkennung von niederländischen und österreichischen Abschlüssen durch das LPA können Sie hier einsehen.

Hinweise zur Anrechnung einer KJP-Ausbildung auf die PP-Ausbildung finden Sie hier.   

Zulassungsverfahren

  • Falls Sie an einem unserer jährlich beginnenden Ausbildungskurse Interesse haben, ist die Teilnahme an einem der angebotenen Infoabenden Voraussetzung. Infoabende finden über das ganze Jahr verteilt statt. Aktuelle Termine finden Sie unter Veranstaltung.
  • Bei Interesse bewerben Sie sich sodann bitte primär elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Übersicht: siehe Checkliste) bei der Institutsleitung. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zu einem ausführlichen persönlichen Bewerbungsgespräch.
  • Sie werden im Rahmen dieses Gesprächs die Gelegenheit haben, das Institut näher kennen zu lernen sowie individuelle Fragen zur Struktur der Ausbildung, zu Formalia, zur Finanzierung usw. zu stellen. Das Bewerbungsgespräch stellt die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und damit für Ihre Zulassung zur Ausbildung und den Vertragsabschluss (s.u.) dar.

Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung an der kbap reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als eine  pdf bei info@remove-this.kbap.de ein. Das Lichtbild bitte separat als jpg. Kennzeichnen Sie die Bewerbung bitte nach folgendem Schema:

Bew.unterl._[Nachname]_[Vorname]

Bew.Bild._[Nachname]_[Vorname]

In der Tabelle (Checkliste) können Sie entnehmen, welche Unterlagen zusätzlich in Papierform benötigt werden:

  • Kurze Darstellung der Motivation zur Ausbildung als Psychologische/r PsychotherapeutIn ggf. mit Nachweis über Art und Dauer der bisherigen und derzeitigen Berufstätigkeit oder kurzem Bericht über eigene praktische (/ klinische) Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen / mit Erwachsenen (kurz: Motivationsschreiben);
  • Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der persönliche, bildungsmäßige (wichtig: Schwerpunkt des Masterstudiengangs)  und ggf. berufliche Werdegang ersichtlich ist;
  • Studienunterlagen: Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, der Bachelorurkunde, des Masterzeugnisses und der Masterurkunde  bzw. des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde der absolvierten Hochschule;  Leistungsübersicht für Bachelor bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Bachelor, Leistungsübersicht für Master bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Master;
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als zwölf Wochen sein darf;
  • ein Lichtbild neueren Datums, separat als jpg
  • Bitte verzichten Sie auf die Einreichung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife / Abitur 

Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung und Vertragsabschluss

Sobald Sie das Zulassungsverfahren (Einreichung aller Bewerbungsunterlagen unter info@remove-this.kbap.de und das Bewerbungsgespräch) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar des Vertrages lassen Sie uns dann bitte unterschrieben in der angegebenen Frist zukommen.

Mit Datum des Vertragsabschlusses und Eingang des von Ihnen unterschriebenen Vertragsexemplars können Sie sodann, sobald Sie alle genehmigungspflichtigen Formalitäten abgewickelt haben, mit verschiedenen Bausteinen der Ausbildung beginnen (z.B. praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Wahlpflichtseminare aus C u.a.), unabhängig davon, wann der nächste Theoriekurs startet. Im Januar / Februar eines Jahres beginnt normaler Weise ein neuer Theoriekurs.

Sie können an der kbap also jederzeit mit Ihrer Ausbildung beginnen, da unser Modulsystem, das einer modernen Erwachsenenausbildung am besten entspricht, es Ihnen ermöglicht, einzelne Bausteine unabhängig voneinander zu belegen.

Die kbap bietet KandidatInnen sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen der Wahlpflichtveranstaltungen an. Bestimmte Ausbildungsteile können von kbap-KandidatInnen im Bausteinsystem (als Module) so belegt werden, dass sie zugleich als Module eines Spezialcurriculums, das an der kbap angeboten wird, angerechnet werden können. Dies erspart Zeit und Kosten. Z.Z. sind Module im Umfang von 60 Theoriestunden doppelt anrechenbar für eine der folgenden folgende Zusatzqualifikationen:

Mehr dazu auf Ergänzungsqualifikationen und Spezialcurricula.