Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychotherapie
Die moderne tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, so wie sie als Kassenleistung bezahlt wird, ist auf 25/50/ 80, maximal 100 Stunden beschränkt ( im Kinder- und Jugendbereich werden normaler Weise 70 /90 Stunden genehmigt). Für die allermeisten Patienten reichen diese Stundenkontingente aus – aber eben nicht immer, wenn man an stark traumatisierte oder in ihrer Persönlichkeitsstruktur stark eingeschränkte Menschen denkt. Die moderne analytische Psychotherapie, so wie sie als Kassenleistung bezahlt wird, ist auf 80/ 160/ 240, maximal 300 Behandlungsstunden begrenzt, bei Kindern und Jugendlichen auf (70/90 bis maximal 150 Stunden): Zeitlich längere Prozesse werden für die Arbeit mit Menschen einkalkuliert, die starke Einschränkungen in den sog. „Ich-Funktionen“ aufweisen (Denken, Fühlen, Handeln, Einordnen, in Beziehung zu anderen Menschen treten usw.). Es kann sich lohnen, die analytische Abrechnungsziffer zu besitzen, gerade, wenn ein Patient erst nach längerer Zusammenarbeit Vertrauen gefasst hat und viele verschiedene Probleme zu bewältigen hat.
In der sogenannten „verklammerten Ausbildung“, die an der KBAP angeboten wird, können beide Abrechnungsziffern ZUSAMMEN, aber auch nacheinander im Sinne einer „Ergänzungsqualifikation“ erworben werden, sowohl die für TP als auch die für AP, dies sowohl für angehende ErwachsenenpsychotherapeutInnen als auch im Kinder- und Jugendlichenbereich. Dieses Y- Modell kann erfahrungsgemäß nur berufsbegleitend (in 5 Jahren) absolviert werden.
Besonderheiten bei der Ergänzungsqualifikation „Analytische Psychotherapie“ bzw. „Y- Lösung“ bei der verklammerten Ausbildung in TP und AP
Die sog. „Y-Lösung“ oder Ergänzungsqualifikation analytische Psychotherapie an der KBAP umfasst die vertiefte Erfahrungen in der sowohl tiefenpsychologisch fundierten als auch der psychoanalytischen Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte sowie strukturelle Defizite zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation. Der besondere Fokus liegt auf einem vertieften Verständnis unbewusster Prozesse in der Therapeuten-Patientenbeziehung.
Ein analytisch begründeter „Mehrwert“ zur grundständigen tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung an der KBAP kann folgendermaßen beschrieben werden.
In 140 Stunden vertiefender Theorie wird in kleinen Gruppen versucht, eine Entschleunigung des Lerntempos vorzuzunehmen. Es ergibt sich Zeit, sich dem speziellen analytischen Bericht im Antragsverfahren zu widmen. Es ergibt sich ein Raum zu vertiefter Selbsterfahrung (zusätzliche 160 Std.). Bei einem überschaubaren Aufwand entsteht doch eine sinnhafte Vertiefung des tiefenpsychologischen Basiswissens, das zu großen Teilen als grundlegend im Rahmen der TP- Ausbildung erworben, anerkannt werden kann. Zusätzlich sind mind. 2 abgeschlossene analytische Behandlungen unter Supervision durchzuführen, von denen mind. eine 240 Std. umfassen muss und 6 analytische Anträge sind zu erstellen.
Spezielle Themen:
- Wie gestaltet die analytische Psychotherapie Raum für regressive Prozesse und eine vertiefte Durcharbeitung des Unbewussten?
- Welche Bedeutung gewinnt die Abstinenzregel in der zeitgemäßen Psychoanalyse?
- Wir wird die in analytischen Psychotherapien vermehrt auftretende negative Übertragung bearbeitet bzw. wie können komplexe Übertragungsangebote systematisch gedeutet bzw. durchgearbeitet werden?
- Wie kann die Analytische Traumanalyse in den psychotherapeutischen Prozess einbezogen werden
- Warum bietet sich die analytische Psychotherapie als eine besondere Indikationsstellung für Persönlichkeitsstörungen an?
Die Refinanzierung des Y- Ausbildungsgangs ist durch die Patientenbehandlung im Umfang von insgesamt 1000 – 1350 Stunden (TP und AP) gewährleistet.
Psych. Psychotherapeut (AP+TP)
Die moderne tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, so wie sie als Kassenleistung bezahlt wird, ist auf 25/50/ 80, maximal 100 Stunden beschränkt ( im Kinder- und Jugendbereich werden normaler Weise 70 /90 Stunden genehmigt). Für die allermeisten Patienten reichen diese Stundenkontingente aus – aber eben nicht immer, wenn man an stark traumatisierte oder in ihrer Persönlichkeitsstruktur stark eingeschränkte Menschen denkt. Die moderne analytische Psychotherapie, so wie sie als Kassenleistung bezahlt wird, ist auf 80/ 160/ 240, maximal 300 Behandlungsstunden begrenzt, bei Kindern und Jugendlichen auf (70/90 bis maximal 150 Stunden): Zeitlich längere Prozesse werden für die Arbeit mit Menschen einkalkuliert, die starke Einschränkungen in den sog. „Ich-Funktionen“ aufweisen (Denken, Fühlen, Handeln, Einordnen, in Beziehung zu anderen Menschen treten usw.). Es kann sich lohnen, die analytische Abrechnungsziffer zu besitzen, gerade, wenn ein Patient erst nach längerer Zusammenarbeit Vertrauen gefasst hat und viele verschiedene Probleme zu bewältigen hat.
In der sogenannten „verklammerten Ausbildung“, die an der KBAP angeboten wird, können beide Abrechnungsziffern ZUSAMMEN, aber auch nacheinander im Sinne einer „Ergänzungsqualifikation“ erworben werden, sowohl die für TP als auch die für AP, dies sowohl für angehende ErwachsenenpsychotherapeutInnen als auch im Kinder- und Jugendlichenbereich. Dieses Y- Modell kann erfahrungsgemäß nur berufsbegleitend (in 5 Jahren) absolviert werden.
Besonderheiten bei der Ergänzungsqualifikation „Analytische Psychotherapie“ bzw. „Y- Lösung“ bei der verklammerten Ausbildung in TP und AP
Die sog. „Y-Lösung“ oder Ergänzungsqualifikation analytische Psychotherapie an der KBAP umfasst die vertiefte Erfahrungen in der sowohl tiefenpsychologisch fundierten als auch der psychoanalytischen Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte sowie strukturelle Defizite zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation. Der besondere Fokus liegt auf einem vertieften Verständnis unbewusster Prozesse in der Therapeuten-Patientenbeziehung.
Ein analytisch begründeter „Mehrwert“ zur grundständigen tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung an der KBAP kann folgendermaßen beschrieben werden.
In 140 Stunden vertiefender Theorie wird in kleinen Gruppen versucht, eine Entschleunigung des Lerntempos vorzuzunehmen. Es ergibt sich Zeit, sich dem speziellen analytischen Bericht im Antragsverfahren zu widmen. Es ergibt sich ein Raum zu vertiefter Selbsterfahrung (zusätzliche 160 Std.). Bei einem überschaubaren Aufwand entsteht doch eine sinnhafte Vertiefung des tiefenpsychologischen Basiswissens, das zu großen Teilen als grundlegend im Rahmen der TP- Ausbildung erworben, anerkannt werden kann. Zusätzlich sind mind. 2 abgeschlossene analytische Behandlungen unter Supervision durchzuführen, von denen mind. eine 240 Std. umfassen muss und 6 analytische Anträge sind zu erstellen.
Spezielle Themen:
- Wie gestaltet die analytische Psychotherapie Raum für regressive Prozesse und eine vertiefte Durcharbeitung des Unbewussten?
- Welche Bedeutung gewinnt die Abstinenzregel in der zeitgemäßen Psychoanalyse?
- Wir wird die in analytischen Psychotherapien vermehrt auftretende negative Übertragung bearbeitet bzw. wie können komplexe Übertragungsangebote systematisch gedeutet bzw. durchgearbeitet werden?
- Wie kann die Analytische Traumanalyse in den psychotherapeutischen Prozess einbezogen werden
- Warum bietet sich die analytische Psychotherapie als eine besondere Indikationsstellung für Persönlichkeitsstörungen an?
Die Refinanzierung des Y- Ausbildungsgangs ist durch die Patientenbehandlung im Umfang von insgesamt 1000 – 1350 Stunden (TP und AP) gewährleistet.
Der theoretische Ausbildungsteil kann in die folgenden fünf Bereiche unterteilt werden:
- Grundkenntnisse 200 Stunden
- Vertiefte Ausbildung 400 Stunden
- Vertiefte Ausbildung im Wahlbereich
- Tutorien mit Mentoraten
- Spezielle analytische Theorie
a) 25 Seminare in der Ausbildungsgruppe
In A, B und C werden Grundkenntnisse in den anerkannten wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren und vertiefte Kenntnisse in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen vermittelt. Diese Veranstaltungen finden in 6- 11 Wochenendblöcken pro Jahr von 20 (FR-SA) oder auch 30 (FR-SO) Unterrichtseinheiten in einer festen Ausbildungsgruppe statt. Insgesamt wird die Theorieausbildung in 25 Theorieseminaren über einen Zeitraum von 4 Jahren in einem strukturierten Ausbildungscurriculum, in dem die Seminare aufeinander aufbauen, vermittelt.
b) Begleitete Kleingruppenarbeit, in zeitlicher Selbstorganisation
In den Tutorien (D), bei denen sich 4-6 AusbildungsteilnehmerInnen für die Zeit der Ausbildung in selbstständig organisierten Kleingruppen zusammenfinden, werden im 1.-3. Semester teils vorgegebene, teils selbst zu vertiefende Themen aus den Seminaren und Vorlesungen, ab dem 4. Semester nach eigener Schwerpunktsetzung zunehmend ausgewählte spezielle Ausbildungsinhalte selbständig im Team erarbeitet und unter der fachkundigen Anleitung von Dozenten des kbap in Mentoraten vertieft. Dabei stehen praktische psychotherapeutische Basiskompetenzen im Vordergrund: u.a. Passung, Empathie, Bedeutung von Verbalisierung, Deutung, Konfrontation und Durcharbeitung; Wiedererleben in der Übertragung, Kontakterhaltung, Strukturierung, Probehandlung, Üben und Automatisieren; Körpererleben, Phantasie, Imagination und Handlungsdialog; Wahrnehmung von und Umgang mit Spannungskonturen, Erregungskontrolle, Impulssteuerung, Aufmerksamkeitsfokussierung, Copingakzeptanz, Systemregulation. Ein Schwerpunkt der KJP-Ausbildung im Rahmen von Tutorien und Mentoraten im 1. Ausbildungsjahr ist die Säuglingsbeobachtung sowie die begleitende Vermittlung von Erfahrungswerten aus der Säuglingsforschung, der Bindungsforschung und der nonverbalen Interaktionsforschung.
Die Ausbildungsteilnehmer führen in der Ambulanz des Instituts oder in angeschlossenen Praxen eigene Patientenbehandlungen unter Supervision durch, dokumentieren den Behandlungsverlauf und erstellen sechs ausführliche Fallberichte.
Behandlungen: 1000 Stunden (max. 1350 Stunden)
Vor- u. Nachbereitung: 500 Stunden
Einzelsupervision: 150 Stunden
Gruppensupervision: 100 Stunden
Die Ausbildungsteilnehmer erwerben praktische Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht in den mit uns kooperierenden Kliniken und anderen Einrichtungen.
- 1200 Stunden in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung mit einer Mindestdauer von einem Jahr (Dauer: mindestens 12 Monate).
- 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer psychotherapeutischen Praxis mit einer Mindestdauer von sechs Monaten (Dauer: mindestens 6 Monate).
In Einzel- und Gruppenselbsterfahrung werden die persönlichen Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und weiterentwickelt und das persönliche Wachstum gefördert.
Die Einzelselbsterfahrung umfasst dabei 260 Stunden. Davon entfallen 100 Stunden auf die tiefenpsychologisch fundierte Lehrtherapie und 160 Stunden auf eine psychoanalytische Lehrtherapie. Diese beiden Abschnitte der Einzelselbsterfahrung sind jeweils kontinuierlich bei einem Lehrtherapeuten des ensprechenden Therapiverfahrens (AP oder TP) zu absolvieren.
Die Gruppenselbsterfahrung findet in laufenden Gruppen und/oder fraktioniert in Wochenendblöcken statt und umfasst 100 Stunden.
Die Selbsterfahrungsgruppe kann gewählt werden aus folgenden Vertiefungsgebieten:
- Klassisch-tiefenpsychologische Gruppe
- Kunsttherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
- Körpertherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
- systemisch-tiefenpsychologische Gruppe.
- Musik/ Theater- tiefenpsychologiche Gruppe
In diesem Bereich der Ausbildung kann an der kbap nach eigener Schwerpunktsetzung eine entweder bereits erworbene Kompetenzen vertiefende Selbsterfahrung gewählt werden oder aber eine Auswahl getroffen werden, die neue methodische Varianten der Standardmethodik „am eigenen Leib“ erfahrbar macht.
Approbation als Psychologische/r PsychotherapeutIn
Die Ausbildung endet berufsbegleitend nach 5 Jahren, in Vollzeit nach 3 Jahren, mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthält. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist möglich, eine Verkürzung im Normalfall nicht. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die KandidatInnen der kbap mit den Vertragsunterlagen automatisch erhalten.
Die Kosten für die theoretische Ausbildung im Vertiefungsgebiet psychoanalytisch begründete Verfahren belaufen sich inkl. Gruppenselbsterfahrung (100 UE) und Gruppensupervision (100 UE) und aller Bewerbungsgebühren auf insgesamt 19.970,- €.
Die Kosten für die Einzelsupervision im Umfang von 150 Stunden (Richtwert 80,- € bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) und die Einzelselbsterfahrung im Umfang von 260 Stunden (Richtwert 80,- € bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) werden separat mit den Einzel-SelbsterfahrungsleiterInnen bzw. EinzelsupervisorInnen abgerechnet.
Refinanzierung
Den Kosten stehen Einnahmen (50% der Nettoeinnahmen durch Therapiestunden/Diagnostik/Anamnese) aus der praktischen Ausbildung in der Ambulanz im Umfang von 1000 - 1350 Stunden gegenüber in Höhe bis zu max. 67.500,- €. Diese Summe basiert auf dem aktuellen Punktwert (EBM 2020) und unterliegt Schwankungen.
Alle Selbsterfahrungsstunden (aus Gruppe und Einzel) sowie bestimmte Theorieelemente können für eine zusätzliche Fachkunde in Verhaltenstherapie und / oder Gruppentherapie angerechnet werden.
Finanzelle Förderungsmöglichkeiten
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die 3-jährige Ausbildung
•Alter unter 45 Lj.
•Eltern- und Vermögensabhängige Förderung
•Darlehen (Zinssatz zu 4%)
•Auszahlung wie "Schüler-Bafög" (max. 348,00 Euro monatlich)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bafoeg.bmbf.de
"Bildungskredit" der Bundesregierung für die Aufnahme eines Vollzeitstudiums
•Einkommen unabhängige Bewilligung möglich, bis zu 7200,00 Euro
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bildungskredit.de
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.apobank.de
Zur Ausbildung zum/r Psychologischen PsychotherapeutIn können Diplom-PsychologInnen/ Master in Psychologie im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden. Vorteilhaft sind Erfahrungen im klinisch-psychiatrischen Bereich, diese können allerdings auch im Verlauf der Ausbildung erworben werden. Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:
- Physische und psychische Belastbarkeit;
- Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
- Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
- Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.
Zulassungsbedingungen Bachelor und Master.
Hinweise zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Mit Bezug auf die Ausarbeitungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie/ unith e.V. (http://www.unith.de) wurden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen Handhabung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung zusammengestellt. Die letzte Überarbeitung erfolgte am 03. September 2012.
Die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen durch das LPA sind in der „anabin“ Datenbank der ZAB unter dem nachfolgenden Link einzusehen:
Die Anerkennung von niederländischen und österreichischen Abschlüssen durch das LPA können Sie hier einsehen.
Hinweise zur Anrechnung einer KJP-Ausbildung auf die PP-Ausbildung finden Sie hier.
Zulassungsverfahren
- Falls Sie an einem unserer jährlich beginnenden Ausbildungskurse Interesse haben, ist die Teilnahme an einem der angebotenen Infoabenden Voraussetzung. Infoabende finden über das ganze Jahr verteilt statt. Aktuelle Termine finden Sie unter Veranstaltung.
- Bei Interesse bewerben Sie sich sodann bitte primär elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Übersicht: siehe Checkliste) bei der Institutsleitung. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zu einem ausführlichen persönlichen Bewerbungsgespräch.
- Sie werden im Rahmen dieses Gesprächs die Gelegenheit haben, das Institut näher kennen zu lernen sowie individuelle Fragen zur Struktur der Ausbildung, zu Formalia, zur Finanzierung usw. zu stellen. Das Bewerbungsgespräch stellt die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und damit für Ihre Zulassung zur Ausbildung und den Vertragsabschluss (s.u.) dar.
Bewerbungsunterlagen
Für Ihre Bewerbung an der kbap reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als eine pdf bei info@remove-this.kbap.de ein. Das Lichtbild bitte separat als jpg. Kennzeichnen Sie die Bewerbung bitte nach folgendem Schema:
Bew.unterl._[Nachname]_[Vorname]
Bew.Bild._[Nachname]_[Vorname]
In der Tabelle (Checkliste) können Sie entnehmen, welche Unterlagen zusätzlich in Papierform benötigt werden:
- Kurze Darstellung der Motivation zur Ausbildung als Psychologische/r PsychotherapeutIn ggf. mit Nachweis über Art und Dauer der bisherigen und derzeitigen Berufstätigkeit oder kurzem Bericht über eigene praktische (/ klinische) Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen / mit Erwachsenen (kurz: Motivationsschreiben);
- Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der persönliche, bildungsmäßige (wichtig: Schwerpunkt des Masterstudiengangs) und ggf. berufliche Werdegang ersichtlich ist;
- Studienunterlagen: Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, der Bachelorurkunde, des Masterzeugnisses und der Masterurkunde bzw. des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde der absolvierten Hochschule; Leistungsübersicht für Bachelor bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Bachelor, Leistungsübersicht für Master bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Master;
- Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als zwölf Wochen sein darf;
- ein Lichtbild neueren Datums, separat als jpg
- Bitte verzichten Sie auf die Einreichung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife / Abitur
Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung und Vertragsabschluss
Sobald Sie das Zulassungsverfahren (Einreichung aller Bewerbungsunterlagen unter info@remove-this.kbap.de und das Bewerbungsgespräch) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar des Vertrages lassen Sie uns dann bitte unterschrieben in der angegebenen Frist zukommen.
Mit Datum des Vertragsabschlusses und Eingang des von Ihnen unterschriebenen Vertragsexemplars können Sie sodann, sobald Sie alle genehmigungspflichtigen Formalitäten abgewickelt haben, mit verschiedenen Bausteinen der Ausbildung beginnen (z.B. praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Wahlpflichtseminare aus C u.a.), unabhängig davon, wann der nächste Theoriekurs startet. Im Januar / Februar eines Jahres beginnt normaler Weise ein neuer Theoriekurs.
Sie können an der kbap also jederzeit mit Ihrer Ausbildung beginnen, da unser Modulsystem, das einer modernen Erwachsenenausbildung am besten entspricht, es Ihnen ermöglicht, einzelne Bausteine unabhängig voneinander zu belegen.
Die kbap bietet KandidatInnen sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen der Wahlpflichtveranstaltungen an. Bestimmte Ausbildungsteile können von kbap-KandidatInnen im Bausteinsystem (als Module) so belegt werden, dass sie zugleich als Module eines Spezialcurriculums, das an der kbap angeboten wird, angerechnet werden können. Dies erspart Zeit und Kosten. Z.Z. sind Module im Umfang von 60 Theoriestunden doppelt anrechenbar für eine der folgenden folgende Zusatzqualifikationen:
Mehr dazu auf Ergänzungsqualifikationen und Spezialcurricula.