Psych. PsychotherapeutIn (TP)
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf den Grundannahmen der psychoanalytischen Neurosenlehre und den Forschungsergebnissen der Psychoanalyse über intrapsychische und interpersonale Prozesse. Sie wurde verbindlich für die kassenärztliche Abrechnung in den Psychotherapie-Richtlinien von 1976 formuliert und gilt seit mehr als 25 Jahren neben Verhaltenstherapie und Psychoanalyse als eines der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Behandlungsverfahren.
Grundlage der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist die Annahme, dass in jedem Menschen ein dynamisches Unbewusstes wirkt und interpersonale und intrapsychische Konflikte an der Entstehung und Aufrechterhaltung von individuellen Störungen und Symptomen beteiligt sind. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist wie die anderen psychoanalytisch begründeten Verfahren auf die Einleitung eines mehrere Ebenen umfassenden Bewusstwerdungsprozesses gerichtet. Hierbei wird einerseits eine therapeutische Reflektionshaltung unter Nutzung von Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen aufrechterhalten, zum anderen gilt die therapeutische Beziehung selbst als eine wichtige Heilungsgröße.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie unterscheidet sich von der Psychoanalyse durch eine vornehmlich konfliktzentrierte und zeitlich begrenzte Vorgehensweise, indem aufdeckende und verändernde Arbeit an den zentralen unbewussten und vorbewussten Konflikten und Beziehungsmustern ihr Kernstück bildet. Die Arbeit an der Wahrnehmung individueller und psychosozialer Abwehrstrukturen und -mechanismen geschieht unter Würdigung ihrer lebenswichtigen Funktion. Mit tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie soll Patienten eine vertiefte Einsicht in konflikthaftes Erleben und dadurch eine Symptomminderung sowie weitgehende Verarbeitung aktueller Leidenszustände ermöglicht werden, durchaus auch unter Nutzung aktivierender und supportativer Techniken. Ein von PatientInnen positiv erlebter Prozess der therapeutischen Beziehungsentwicklung stellt nach tiefenpsychologisch fundierter Auffassung neben der Umsetzung moderner integrationsfördernder Methoden und Techniken eine wichtige Veränderungsvariable für psychische Beeinträchtigungen bei PatientInnen dar. Die Einleitung solcher Prozesse setzt folglich eine ausgebildete kritische Selbstreflexionsfähigkeit bei tiefenpsychologisch tätigen PsychotherapeutInnen voraus.
Neben der Entwicklung in der internationalen Psychotherapie, systemische Sichtweisen zu integrieren, weisen Erkenntnisse der aktuellen Säuglings-, Bindungs- sowie der Life-event-Forschung und der Neurobiologie Paradigmenerweiternde Perspektiven auf. Eine zeitgemäße Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie sollte unserer Vorstellung nach diesen innovativen Impulsen offen begegnen. Insofern haben wir an der kbap ausgewählte integrationsfördernde und kreative Ansätze in die Aus- und Weiterbildungskonzeption aufgenommen.
Weitere ausführliche Darstellungen zum Ansatz der modernen Tiefenpsychologie und zur Psychoanalyse sowie zu Integrationsansätzen von Körper- und Kreativtherapien in die Tiefenpsychologie finden Sie außerdem unter
www.koerperpsychotherapie.de
www.tanztherapie.de
Der theoretische Ausbildungsteil kann in die folgenden vier Bereiche unterteilt werden:
- (A) Grundkenntnisse 200 Stunden
- (B) Vertiefte Ausbildung 400 Stunden
- (C) Vertiefte Ausbildung im Wahlbereich
- (D) Tutorien mit Mentoraten
a) 25 Seminare in der Ausbildungsgruppe
In A, B und C werden Grundkenntnisse in den anerkannten wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren und vertiefte Kenntnisse in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen vermittelt. Diese Veranstaltungen finden in 6- 11 Wochenendblöcken pro Jahr von 20 (FR-SA) oder auch 30 (FR-SO) Unterrichtseinheiten in einer festen Ausbildungsgruppe statt. Insgesamt wird die Theorieausbildung in 25 Theorieseminaren über einen Zeitraum von 4 Semestern in einem strukturierten Ausbildungscurriculum, in dem die Seminare aufeinander aufbauen, vermittelt.
b) Begleitete Kleingruppenarbeit, in zeitlicher Selbstorganisation
In den Tutorien (D), bei denen sich 4-6 AusbildungsteilnehmerInnen für die Zeit der Ausbildung in selbstständig organisierten Kleingruppen zusammenfinden, werden im 1.-3. Semester teils vorgegebene, teils selbst zu vertiefende Themen aus den Seminaren und Vorlesungen, ab dem 4. Semester nach eigener Schwerpunktsetzung zunehmend ausgewählte spezielle Ausbildungsinhalte selbständig im Team erarbeitet und unter der fachkundigen Anleitung von Dozenten der kbap in Mentoraten vertieft. Dabei stehen praktische psychotherapeutische Basiskompetenzen im Vordergrund: u.a. Passung, Empathie, Bedeutung von Verbalisierung, Deutung, Konfrontation und Durcharbeitung; Wiedererleben in der Übertragung, Kontakterhaltung, Strukturierung, Probehandlung, Üben und Automatisieren; Körpererleben, Phantasie, Imagination und Handlungsdialog; Wahrnehmung von und Umgang mit Spannungskonturen, Erregungskontrolle, Impulssteuerung, Aufmerksamkeitsfokussierung, Copingakzeptanz, Systemregulation.
Die Ausbildungsteilnehmer führen in der Ambulanz des Instituts oder in angeschlossenen Praxen eigene Patientenbehandlungen unter Supervision durch, dokumentieren den Behandlungsverlauf und erstellen sechs ausführliche Fallberichte.
- Patientenbehandlungen: 600 Std.
- Vor- und Nachbereitung: 300 Std.
- Einzelsupervision: 50 Std.
- Gruppensupervision: 100 Std.
Die aktualisierte Liste der staatlich anerkannten SupervisorInnen wird den Kandidaten jeweils bei den Orientierungsseminaren ausgehändigt. Die weite Streuung unserer vom LPA anerkannten SupervisorInnen in NRW ermöglicht KandidatInnen an der kbap häufig, bestimmte Ausbildungsbausteine, wie die Einzelsupervision, in der Nähe ihres Wohnortes durchzuführen. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Die Ausbildungsteilnehmer erwerben praktische Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht in den mit uns kooperierenden Kliniken und anderen Einrichtungen.
- 1200 Stunden in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung
- 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer psychotherapeutischen Praxis
In Einzelselbsterfahrung (50 Std.) und Gruppenselbsterfahrung (100 Std.) werden die persönlichen Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und weiterentwickelt und das persönliche Wachstum gefördert. Die Gruppenselbsterfahrung findet in laufenden Gruppen und/oder fraktioniert in Wochenendblöcken statt. Die Selbsterfahrungsgruppe kann gewählt werden aus folgenden Vertiefungsgebieten:
- Klassisch-tiefenpsychologische Gruppe
- Kunsttherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
- Körpertherapeutisch-tiefenpsychologische Gruppe
- systemisch-tiefenpsychologische Gruppe.
- Musik/ Theater- tiefenpsychologiche Gruppe
In diesem Bereich der Ausbildung kann an der kbap nach eigener Schwerpunktsetzung eine entweder bereits erworbene Kompetenzen vertiefende Selbsterfahrung gewählt werden oder aber eine Auswahl getroffen werden, die neue methodische Varianten der Standardmethodik "am eigenen Leib" erfahrbar macht.
Die Ausbildung endet berufsbegleitend nach 5 Jahren, bzw. in Vollzeit nach 3 Jahren, mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthält. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist möglich, eine Verkürzung im Normalfall nicht. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die KandidatInnen der kbap mit den Vertragsunterlagen automatisch erhalten.
Ausbildungskosten
Die Kosten für die theoretische Ausbildung im TP - Vertiefungsgebiet belaufen sich inkl. Gruppenselbsterfahrung (100UE) und Gruppensupervision (100UE) und aller Bewerbungs- und Verwaltungsgebühren auf insgesamt 18.720,- €.
Kosten, direkt an EinzelsupervisorIn / SelbsterfahrungsleiterIn
Die Kosten für die Einzelsupervision im Umfang von 50 Stunden (Richtwert 80,- € bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) und die Einzelselbsterfahrung im Umfang von 50 Stunden (Richtwert 80,- € bzw. 80% - 100% des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) werden separat mit den EinzelselbsterfahrungsleiterInnen bzw. EinzelsupervisorInnen abgerechnet.
Refinanzierung
Den Kosten stehen Einnahmen (50% der Nettoeinnahmen durch Therapiestunden/Diagnostik/Anamnese) aus der praktischen Ausbildung in der Ambulanz im Umfang von 600 - 800 Stunden gegenüber in Höhe bis zu max. 40.000,- €. Diese Summe basiert auf dem aktuellen Punktwert (EBM 2020) und unterliegt Schwankungen.
Alle Selbsterfahrungsstunden (aus Gruppe und Einzel) sowie bestimmte Theorieelemente können für eine zusätzliche Fachkunde in Verhaltenstherapie und / oder Gruppentherapie anerkannt werden.
Zusammengefasst:
- Ausbildungskosten an der KBAP (inkl. aller Verwaltungsgebühren): -18.720 €
- Supervision (Einzel): -4.000 €
- Selbsterfahrung (Einzel): -4.000 €
- Gesamtkosten: -26.720 €
- Einnahmen durch 600-800 Std. Behandlung (exkl. Diagnostik): max. +40.000 €
- Saldo: max. +13.280 €
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die 3-jährige Ausbildung
- Alter unter 45 Lj.
- Eltern- und Vermögensabhängige Förderung
- Darlehen (Zinssatz zu 4%)
- Auszahlung wie "Schüler-Bafög" (max. 348,00 Euro monatlich)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bafoeg.bmbf.de
"Bildungskredit" der Bundesregierung für die Aufnahme eines Vollzeitstudiums
- Einkommen unabhängige Bewilligung möglich, bis zu 7.200,00€
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.bildungskredit.de
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet: www.apobank.de
Formale Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum/r Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn können Diplom/Master-PsychologInnen, Diplom/Master-PädagogInnen, Diplom/Master-SozialpädagogInnen, Diplom/Master-SozialarbeiterInnen, sowie u.b.B. Diplom/ Master-SonderpädagogInnen und Diplom/Master-HeilpädagogInnen im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden.Musik- und KunsttherapeutInnen können ggf. bis zum Wintersemester 2018/19 zugelassen werden. Vorerfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind erwünscht, können aber auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre. Eine Altersbeschränkung nach oben entfällt.
Persönliche Eignung
Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:
- Physische und psychische Belastbarkeit;
- Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
- Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
- Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.
Zulassungsbedingungen für den Bachelor und Master
Hinweise zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Mit Bezug auf die Ausarbeitungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie/ unith e.V. (http://www.unith.de) wurden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen Handhabung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung zusammengestellt. Die letzte Überarbeitung erfolgte am 03. September 2012.
Die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen durch das LPA sind in der „anabin“ Datenbank der ZAB unter dem nachfolgenden Link einzusehen:
Die Anerkennung von niederländischen und österreichischen Abschlüssen durch das LPA können Sie bei den Zugangsqualifikationen einsehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Landesprüfungsämter hat in ihrer Sitzung am 14.05.2014 mehrheitlich beschlossen, dass bis zu 2/3 einer KJP Ausbildung auf die PP Ausbildung angerechnet werden könne. In jedem Fall ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
In dieser Betrachtung sind entsprechend der APrV die Defizite der abgeschlossenen Ausbildung im Vergleich zu der in den §§ 2 bis 5 geregelten Ausbildung zu ermitteln. Diese Einschätzung ist vom Ausbildungsinstitut zu treffen, mit einem Vorschlag über die Dauer und die Inhalte der weiteren Ausbildung. Der Vorschlag sollte auch konkret die noch erforderliche Gesamtstundenzahl 1. der praktischen Tätigkeit nach § 2, 2. der theoretischen Ausbildung nach § 3, 3. der praktischen Ausbildung nach § 4, ihre Aufteilung in Behandlungs- und Supervisionsstunden und die Anzahl der Patientenbehandlungen sowie 4. der Selbsterfahrung nach § 5 enthalten, die erforderlich sind um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Die endgültige Entscheidung trifft das LPA.
Zulassungsverfahren
- Falls Sie an einem unserer jährlich beginnenden Ausbildungskurse Interesse haben, ist die Teilnahme an einem der angebotenen Infoabenden Voraussetzung. Infoabende finden über das ganze Jahr verteilt statt. Aktuelle Termine finden Sie unter Veranstaltung.
- Bei Interesse bewerben Sie sich sodann bitte primär elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Übersicht: siehe Checkliste) bei der Institutsleitung. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zu einem ausführlichen persönlichen Bewerbungsgespräch.
- Sie werden im Rahmen dieses Gesprächs die Gelegenheit haben, das Institut näher kennen zu lernen sowie individuelle Fragen zur Struktur der Ausbildung, zu Formalia, zur Finanzierung usw. zu stellen. Das Bewerbungsgespräch stellt die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und damit für Ihre Zulassung zur Ausbildung und den Vertragsabschluss (s.u.) dar.
- Bitte beachten Sie auch die Zulassungsbedingungen (im Reiter oben)
Bewerbungsunterlagen
Für Ihre Bewerbung an der kbap reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als eine pdf bei info@remove-this.kbap.de ein. Das Lichtbild bitte separat als jpg. Kennzeichnen Sie die Bewerbung bitte nach folgendem Schema:
Bew.unterl._[Nachname]_[Vorname]
Bew.Bild._[Nachname]_[Vorname]
In der Tabelle (Checkliste) können Sie entnehmen, welche Unterlagen zusätzlich in Papierform benötigt werden:
- Kurze Darstellung der Motivation zur Ausbildung als Psychologische/r PsychotherapeutIn ggf. mit Nachweis über Art und Dauer der bisherigen und derzeitigen Berufstätigkeit oder kurzem Bericht über eigene praktische (/ klinische) Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen / mit Erwachsenen (kurz: Motivationsschreiben);
- Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der persönliche, bildungsmäßige (wichtig: Schwerpunkt, genauer Titel bzw. Spezifikation und Beginn des Masterstudiengangs) und ggf. berufliche Werdegang ersichtlich ist;
- Studienunterlagen: Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, der Bachelorurkunde, des Masterzeugnisses und der Masterurkunde bzw. des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde der absolvierten Hochschule; Leistungsübersicht für Bachelor bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Bachelor, Leistungsübersicht für Master bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Master;
- Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als zwölf Wochen sein darf;
- ein Lichtbild neueren Datums, separat als jpg
- Bitte verzichten Sie auf die Einreichung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife / Abitur
Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung und Vertragsabschluss
Sobald Sie das Zulassungsverfahren (Einreichung aller Bewerbungsunterlagen unter info@remove-this.kbap.de und das Bewerbungsgespräch) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar des Vertrages lassen Sie uns dann bitte unterschrieben in der angegebenen Frist zukommen.
Mit Datum des Vertragsabschlusses und Eingang des von Ihnen unterschriebenen Vertragsexemplars können Sie sodann, sobald Sie alle genehmigungspflichtigen Formalitäten abgewickelt haben, mit verschiedenen Bausteinen der Ausbildung beginnen (z.B. praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Wahlpflichtseminare aus C u.a.), unabhängig davon, wann der nächste Theoriekurs startet. Im Januar / Februar eines Jahres beginnt normaler Weise ein neuer Theoriekurs.
Sie können an der kbap also jederzeit mit Ihrer Ausbildung beginnen, da unser Modulsystem, das einer modernen Erwachsenenausbildung am besten entspricht, es Ihnen ermöglicht, einzelne Bausteine unabhängig voneinander zu belegen.
Kombination der Regulären Ausbildung mit Spezialcurricula
Die kbap bietet KandidatInnen sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen der Wahlpflichtveranstaltungen an. Bestimmte Ausbildungsteile können von kbap-KandidatInnen im Bausteinsystem (als Module) so belegt werden, dass sie zugleich als Anteile eines Spezialcurriculums, das an der kbap angeboten wird, angerechnet werden können. Dies erspart Zeit und Kosten.
Mehr dazu auf Ergänzungsqualifikationen und Spezialcurricula.